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LG Hannover, 04.06.2018 - 19 O 286/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- medizinrechtsiegen.de
Grober Behandlungsfehler - unterlassene Basisdiagnostik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.06.2018 - 19 O 286/13
- OLG Celle, 09.04.2019 - 1 U 66/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Hannover, 04.06.2018 - 19 O 286/13
Diese Überzeugung setzt eine persönliche Gewissheit voraus, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1970 - III ZR 139/67;… Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 32. Auflage, § 286 ZPO, Rn 19 m.w.N.). - BGH, 13.09.2011 - VI ZR 144/10
Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität bei einem …
Auszug aus LG Hannover, 04.06.2018 - 19 O 286/13
c) Bei einer unterlassenen Befunderhebung wird nach der Rechtsprechung der kausale Zusammenhang zwischen dem Befunderhebungsfehler und dem eingetretenen (Primär-)Schaden nur dann vermutet, wenn die Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) einen auffälligen Befund ergeben hätte, auf den umgehend hätte reagiert werden müssen, sodass ein Nichteingreifen grob fehlerhaft gewesen wäre, und die gebotene Maßnahme zumindest generell geeignet gewesen wäre, den Eintritt des Schadens zu vermeiden (vgl. BGH - Urteil vom 13.09.2011 - VI ZR 144/10 - Rz. 8 m.w.N.).
- OLG Celle, 09.04.2019 - 1 U 66/18
Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Basisdiagnostik
Das LG Hannover hat u.a. durch Einholung medizinischer Sachverständigengutachten Beweis erhoben und die Klage mit Urteil vom 04.06.2018 (19 O 286/13) als dem Grunde nach gerechtfertigt erklärt.